Menü Schließen

Registration von Gästen – nicht ohne Tücke!

Nun endlich ist es soweit – die Gastronomie kann wieder öffnen. Zuerst die Biergärten und dann die Innengastronomie. Leider nur unter Auflagen.

Vom 18.5.2020 müssen Gastronomen in Bayern (gem. Hygienekonzept Abs. 3.2.3) und Nordrhein-Westfahlen Gäste registrieren.  Dies erfolgt in Bayern aufgrund der Vorschrift aus dem BayMBl. 2020 Nr. 270. Hierbei müssen Gastronomen eine Gästeliste (gem. Abs. 3.2.9 der Verordnung) führen mit dem Namen und der Telefonnummer der Gäste, als auch dem Zeitraum des Besuchs. Diese Daten sind nach vier Wochen zu vernichten. Hierbei handelt es sich um sensible personenbezogene Daten. Besonders lesenswert ist Abs. 3.2 – Bewirtung.

Daher ist folgendes zu bedenken und zu klären:

  • Die vorhandene Datenschutzerklärung muss erweitert werden. (Beispiel einer Datenschutzerweiterung)
  • Sofern ein Dienstleister zum Einsatz kommt, der diese Daten für den Gastronomen erfasst, könnte eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) notwendig sein.
  • Es sollten nur die in der Vorschrift verlangten Daten erfasst werden.
    • Dies gilt auch beim Einsatz eines Dienstleisters – der Gastronom könnte für die zu viel erfassten Daten verantwortlich gemacht werden. Ansonsten könnte aufgrund eines Auswahlverschuldens auf Seiten des Gastronomens eine Strafe fällig werden. Diese kann laut Gesetzt bis zu 4% des Jahresumsatzes betragen.
  • Der Gastronom sollte keine Registrierungslisten auslegen oder verteilen, aus denen Besucher Daten anderer Besucher entnehmen können.

Uns sind in der letzten Woche immer wieder „gratis“ Angebote von Registrierungsportalen aufgefallen, welche neben den zulässigen Daten auch weitere Daten zwangsweise erheben. Dies wohl mit dem Hintergrund, dass diese Daten später gewinnbringend genutzt werden können. Wir empfehlen daher unbedingt datenschutzrechtlichen Rat einzuholen, bevor solche Portale verwendet werden, um Strafzahlungen zu vermeiden.

Diese Hinweise wurden durch uns mit einem Juristen besprochen, sind jedoch keine rechtliche Beratung. Wir empfehlen in jedem Fall qualifizierten rechtlichen Beistand.

 

Weitere Links zu diesem Thema:

https://www.dehoga-bayern.de/coronavirus/wiederhochfahren/gastronomie/hygienekonzept/

 

Veröffentlicht unter Herbert-Infos